Masern-Einzelimpfstoff „Measles Vaccine Live®“ nicht mehr verfügbar

Aufatmen dürfen viele der Masernimpfung kritisch gegenüberstehende Eltern angesichts eines aktuellen Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs. Zwangsgelder für schulpflichtige Kinder sind nicht rechtskonform. Betroffenen steht ein Freiheitsraum zu, um bei der Anwendung der Norm nicht gegen das Grundgesetz zu verstoßen. Im Kindergarten besteht dieser Freiheitsraum in der Möglichkeit, die Kinder Zuhause zu betreuen. Die Schulpflicht verunmöglicht selbiges, weshalb kein Zwangsgeld erhoben werden darf.

Obwohl oder gerade weil trotz dieses klaren Urteils seitens der Schulen und Behörden Sanktionen durchgeführt werden, wird die juristische Fallstricke des Masernschutzgesetzes erneut sichtbar. Die Schutzpflicht des Staates korreliert mit den Persönlichkeitsrechten der Bürger. Dies wirkt umso abstrakter, als dass es sich bei dem Gesetz um keine strikte Impfpflicht – die per se unzulässig wäre, sondern um eine Impfnachweispflicht handelt. Ein weiteres juristisches Problem sehen viele im Fehlen eines Einzelimpfstoffs. Selbst wenn man dem Impfgebot des Staates nachkommen wollen würde, bietet er keine Möglichkeit auf einen Monoimpfstoff auszuweichen. Innerhalb der EU sind ausschließlich Kombinationsimpfstoffe gegen Mumps-Masern-Röteln bzw. Mumps-Masern-Röteln-Varizellen verfügbar, was faktisch einer versteckten Mehrfachimpfpflicht gleichkommt! Bereits vor Einführung der Impfpflicht wies Prof. Dr. med. Wolfram Henn, Mitglied des Deutschen Ethikrates, die Bundesregierung öffentlich darauf hin.

Eine Alternative fanden viele Bürger, die die Masernimpfung befürworten, aber eine Kombinationsimpfung ablehnen, im Einzelimpfstoff „Measles Vaccine Live®“ aus der Schweiz. Dieser ist jedoch seit Dezember 2023 nicht mehr erhältlich. Bis dahin konnte er als Einzelimport über deutsche Apotheken bezogen werden. Mit dem Produktionsstopp des letzten in Europa erhältlichen Monoimpfstoffs ist die Mehrfachimpfpflicht nun endgültig Realität.

Ein Grund für den Bayerischen AfD Abgeordneten und Juristen Ulrich Singer eine neue Debatte anzustoßen. Er fragte bei der Bayerischen Staatsregierung nach, wie sie dazu stehe. Die Antwort fiel kurz aus und beinhaltet lediglich obligatorische Floskeln wie etwa die ausdrückliche Empfehlung der Kombinationsimpfstoffe von der Ständigen Impfkommission (STIKO). Verwirrend wirkt auch die Argumentation, dass durch die Kombiimpfung nur zwei statt sechs Impfungen nötig wären und diese mögliche Nebenwirkungen, geringere Schmerzbelastung und geringeren Zeitaufwand für Eltern und Ärzte bedeute. Ulrich Singer dazu:

„Die Antwort der Bayerischen Staatsregierung strotzt nur so vor Arroganz. Wieder einmal werden die Sorgen, Rechte und Nöte der Bürger nicht ernst genommen. Aufgrund der besonderen Abwägungssituation in diesem Rechtsbereich hätte der Gesetzgeber schon vor vier Jahren besondere Sorgfalt walten lassen müssen. Dass er aber nach all den Jahren das Problem einer fehlenden, isolierten Impfbarkeit nicht behoben hat, ist ein Skandal und zeugt von unsauberer Arbeit in der Judikative. Das Masernschutzgesetz ist eine Mogelpackung, das in Wahrheit eine verdeckte Mehrfachimpfpflicht geschaffen hat. Die Bevölkerung, aber auch der Bayerische Landtag wurden beim Erlass des Gesetzes über den Tisch gezogen und hinters Licht geführt!“

Gegenwärtig sind ausschließlich Kombinationsimpfstoffe gegen Masern-Mumps-Röteln beziehungsweise gegen Masern-Mumps-Röteln-Windpocken auf dem Markt. Die Masernimpfnachweispflicht bedeutet also mindestens eine Masern-Mumps-Röteln-Impflicht. Der Gesetzgeber nimmt dies billigend, möglicherweise sogar beabsichtigt in Kauf und kriminalisiert auf diese Weise Bürger, die ihrer Rechtspflicht gerne nachkommen wollen würden, es aber mangels Alternativen nicht können. Arbeitsrechtliche und soziale Konsequenzen, sowie das Risiko von Nebenwirkungen, welche die Person trägt, sind aus unserer Sicht nicht haltbar. Das Masernschutzgesetz ist juristisch nicht einwandfrei, weist rechtliche Mängel auf und gehört deshalb überarbeitet.

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