Energie

Deutschland hat Strompreise, die mit jedem Zubau weiterer Wind- und Sonnenstromanlagen und dem Netzausbau zwangsläufig weiter steigen. Der mit staatlicher Planwirtschaft erzeugte Ökostrom hatte im Jahr 2015 einen Markt- wert von 3,3 Milliarden Euro. Zusammen mit den EEG-Subventionen kostete dieser Ökostrom die Verbraucher 27,5 Milliarden Euro (Quelle: BMWi). Diese Subventionen fließen zu den Profiteuren der Energiewende und belasten jeden Vierpersonenhaushalt bis 2025 mit jeweils 25.000 Euro. Damit findet eine Umverteilung von unten nach oben statt. Die volkswirtschaftlichen Mehrkosten der geplanten Energiewende allein im Strombereich werden bis 2050 zusammen mehrere Billionen Euro betragen.

Die naturgesetzlich, technisch und wirtschaftlich beding ten und daher vorhersehbaren Probleme der Energiewende wie weiter steigende Preise, gefährdete Netzstabilität, zunehmendes Risiko für Stromausfälle und fehlende Großspeicher, bleiben ungelöst.

Die ständige Verschärfung von Verordnungen und Gesetzen im Wärmesektor, wie die Energieeinspar-Verordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zur Dämmung und Heizung, führt zu stark steigenden Bau- und Rückbaukosten und entsprechend hohen Mieten, die die unteren Einkommensgruppen besonders hart treffen.

 Das Ziel der Bundesregierung ist es, bis 2050 die CO2-Emissionen um 80 bis 95 Prozent zu senken. Die Sektoren Mobilität und Wärme sollen durch Umstellung auf Ökostrom ebenfalls emissionsfrei werden. Dies erfordert einen Ausbau der Windenergieanlagen in einem Ausmaß und mit einer Geschwindigkeit, die Wirtschaft und Bürger überfordern.

Die bestehenden Kernkraftwerke wollen wir deshalb nicht vor Ende ihrer Nutzungsdauer außer Betrieb nehmen.

Auch auf die Nutzung moderner Gas- und Kohlekraftwerke wird Deutschland auf absehbare Zeit nicht verzichten können.

Im Einzelnen fordern wir:

 Das EEG ist ersatzlos zu streichen.

 Solange das EEG noch nicht abgeschafft ist:

  • sollen keine EE-Anlagen in Wäldern und Schutz- gebieten errichtet werden

  • sollen keine Vorrangflächen für Windenergieanlagen ohne Zustimmung der betroffenen Bürger ausgewiesen werden

  • soll der Mindestabstand von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung um das 10-fache der Gesamthöhe betragen

 Die Laufzeit sicherer Kernkraftwerke muss sich nach der technischen Nutzungsdauer richten.

 Die verwertbaren Kernkraftwerk-Reststoffe müssen für das Recycling rückholbar gelagert werden.

 Zur Erhaltung der kerntechnischen Kompetenz ist eine umfangreiche Beteiligung an internationalen Forschungsprojekten sicherzustellen.

Die EnEV und das EEWärmeG sind abzuschaffen. Die Elektromobilität muss sich wie jede Technik auf marktwirtschaftlicher Basis entwickeln.

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